Wenn es um die Wahl deiner Selbstständigkeit geht, stehen dir verschiedene Optionen zur Verfügung. Es ist wichtig zu wissen, wann du als Freiberufler arbeiten kannst und wann du ein Gewerbe anmelden musst. Hier erfährst du alles, was du zu diesem Thema wissen musst
Es ist entscheidend, den Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu kennen, da es spezielle Regelungen für freie Berufe gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Du zahlst nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Umsätzen auch Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für Freiberufler keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.
Es ist ratsam, zu Beginn abzuklären, ob du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft wirst. Diese Klärung erfolgt am besten durch das zuständige Finanzamt. Es geht dabei nicht um eine förmliche Anerkennung, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und dient der Orientierung. Für eine verbindliche Festlegung gelten hohe Anforderungen.
Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese freiberuflich oder gewerblich einzustufen sind. Hier kann die Konsultation eines Sachverständigen hilfreich sein. Eine solche Einschätzung kann beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) vorgenommen werden.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein zentrales Merkmal zur Abgrenzung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit.
Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend tätig bist, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn die beteiligten Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die leitende Tätigkeit muss sich auf die gesamte Tätigkeit erstrecken und beinhaltet die Organisation und Entscheidungsfindung. Eine Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist möglich und kann mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder dem Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB) besprochen werden.
Hinweis: Freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von freier Mitarbeit und sollte nicht verwechselt werden.

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